Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag den „Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ angenommen. Dieses sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bestimmt umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz der Menschenrechte, der Umwelt und auch des Arbeitsschutzes entlang der Lieferketten. Vor diesem Hintergrund gilt es, geltende Pflichten des Arbeitsschutzes nach dem Recht des Beschäftigungsortes angemessen zu beachten. Für die Gestaltung von Arbeitssystemen bedeutet dies eine Steigerung der Komplexität bedingt durch ein umfangreiches rechtliches Anforderungsspektrum. Die systematische Erfassung rechtlicher Pflichten des Arbeitsschutzes und ergonomischer Anforderungen entlang der Lieferketten als Beitrag eines Risikomanagements, welches den Sorgfaltspflichten des LkSG hinreichend genügt, gilt es vorrausschauend umzusetzen. Dazu zeigt dieser Beitrag zentrale Zusammenhänge zwischen dem LkSG und den Besonderheiten betroffener Unternehmen am Beispiel des deutschen Arbeitsschutzes und der Ergonomie auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-01 |
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