Die DGUV Vorschrift 2 ist der zentrale Rahmen für die Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes. Anders jedoch als die zuvor gültigen Unfallverhütungsvorschriften (BGV A2, BGV A3, BGV A6, BGV A7, VBG 122, VBG 123, GUV 0.5) konkretisiert sie das Tätigkeitsfeld beider betrieblicher Arbeitsschutz-Akteure deutlich über die Randbedingungen des Arbeitssicherheitsgesetzes hinaus. Insofern ist die DGUV Vorschrift 2 mehr als nur das Regelwerk, das die Einsatzzeiten festlegt.
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