Zahlreiche Berichtspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat prägen die politische Arbeit jeder Bundesregierung. Nach dem Sozialbericht 2021, der kurz vor der Bundestagswahl erschienen ist und einen – auch coronabedingten – Rückblick der vorherigen Bundesregierung auf die Sozialpolitik der 19. Legislaturperiode gab, liegt nunmehr auch der Arbeitsschutzbericht 2020 als Bundestags-Drucksache 20/370 vom 06. Januar 2022 vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-01 |
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