Am 16. April 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Ziel des Standards ist es, ein bundeseinheitliches Vorgehen im Arbeitsschutz im Umgang mit der bis dato einzigartigen Pandemie zu gewährleisten. In diesem Arbeitsschutzstandard werden insgesamt 17 Punkte aufgeführt, gegliedert nach dem bekannten TOP-Prinzip (Hierarchie der Maßnahmen im Arbeitsschutz: technische Maßnahmen vor organisatorischen Maßnahmen vor personen- und verhaltensbezogenen Sicherheitsmaßnahmen). Die Punkte eins bis sieben beziehen sich auf besondere technische Maßnahmen, die Punkte 8 bis 14 auf besondere organisatorische Maßnahmen und die Punkte 15 bis 17 auf besondere persönliche Maßnahmen. Der Punkt 16 dieses Arbeitsschutzstandards lautet „Unterweisung und aktive Kommunikation“, die 15 Punkte davor regeln hauptsächlich Abstandswahrungen, das Vermeiden größerer Gruppen im Unternehmen (z. B. durch verschiedene Zeiten für die Kantine) und natürlich Hygienemaßnahmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-04 |
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