Gesetzlich geregelter Arbeitsschutz in Quebec hat eine bald 130-jährige Geschichte. Bereits im Jahre 1885 wird vom damaligen Premierminister John J. Ross ein erstes richtungsweisendes Gesetz erlassen, das vor allem dem Schutz von Leben und Gesundheit arbeitender Kinder und Frauen dient und erste Regeln für die Überwachung von Arbeitsplätzen aufstellt. Noch einmal beinahe 50 Jahre vergehen allerdings bis zum Gesetz über Arbeitsunfälle, mit dem ein Versicherungssystem im Quebec etabliert wird, das die individuelle Unternehmerhaftung ablöst und von den Arbeitgebern vollständig finanziert wird. 1979 sieht das neue Gesetz über Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit eine paritätische Verwaltung der Unfallversicherung vor und definiert die Schaffung zweier besonderer Einrichtungen: die der Kommission für Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit – CSST und die einer ihr zuarbeitenden Forschungseinrichtung, das Institut de recherche en santé et en sécurité du travail – IRSST.
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