Am 6. April 2017 wurde im Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) die ASR V3 Gefährdungsbeurteilung verabschiedet. Damit steht nun eine Technische Regel zur Verfügung, die § 3 der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert und bezüglich der Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung Vermutungswirkung auslöst.
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