Man mag sich daran nicht mehr erinnern, aber vor der Corona-Krise wurde im Arbeitsschutz regelmäßig gemäß der Gefährdungsbeurteilung Atemschutz angeordnet. Jetzt rückt das Thema sozusagen jedem ins Gesicht. Für Arbeitsschützer ist das jedoch keineswegs neu, sondern tägliche Aufgabe, eine Gefährdungsbeurteilung für die anstehenden Tätigkeiten bzw. den Arbeitsplatz zu erstellen.
Wir werden hier nicht auf den gesamten Atemschutz eingehen können. Gebläseunterstützte Hauben oder Helme nach DIN EN 12941 und DIN EN 12942, Schutzmasken mit auswechselbarem Partikelfilter, Klasse P2 oder P3 (DIN EN 140 und DIN EN 143) oder auch Schutzmasken gegen Gase werden nicht Gegenstand des Artikels werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-03 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: