Man mag sich daran nicht mehr erinnern, aber vor der Corona-Krise wurde im Arbeitsschutz regelmäßig gemäß der Gefährdungsbeurteilung Atemschutz angeordnet. Jetzt rückt das Thema sozusagen jedem ins Gesicht. Für Arbeitsschützer ist das jedoch keineswegs neu, sondern tägliche Aufgabe, eine Gefährdungsbeurteilung für die anstehenden Tätigkeiten bzw. den Arbeitsplatz zu erstellen.
Wir werden hier nicht auf den gesamten Atemschutz eingehen können. Gebläseunterstützte Hauben oder Helme nach DIN EN 12941 und DIN EN 12942, Schutzmasken mit auswechselbarem Partikelfilter, Klasse P2 oder P3 (DIN EN 140 und DIN EN 143) oder auch Schutzmasken gegen Gase werden nicht Gegenstand des Artikels werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.06.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-06-03 |
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