Jede Person, die etwas unternimmt, muss sich vorab darum kümmern, welche Vorgaben gelten, um diese dann auch einzuhalten. Das gilt für Fahrzeuglenker ebenso wie für Unternehmer, die Produkte herstellen, lagern oder auch für Dienstleister. Die Aussage „das habe ich nicht gewusst“ hat vor Gericht keine Gültigkeit („Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“) und kann sogar strafverschärfend wirken mit der Begründung: „Das hätten Sie aber wissen müssen!“. Subsummiert: Es ist keine Bringschuld von Behörden oder anderen Institutionen, Brandschutzvorgaben an Unternehmen heranzutragen. Nein, es ist die Holschuld des Unternehmers, sich Kenntnis aller geltenden sicherheitstechnischen Vorschriften zu beschaffen. Verfügt man nicht über das nötige Fachwissen, muss man Fachleute einkaufen – hier also Brandschutzbeauftragte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-31 |
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