Nicht alles Gute kommt von oben! Insbesondere auf Baustellen sind Arbeitnehmer durch herabfallende Gegenstände gefährdet. Um Kopfverletzungen vorzubeugen, ist deshalb in diesen Arbeitsbereichen das Tragen von Industrieschutzhelmen Pflicht. Gemäß PSA-Richtlinie zählen solche Schutzhelme zur prüfpflichtigen persönlichen Schutzausrüstung (PSA); die Norm EN 397 beschreibt das Verfahren der Helmprüfung: Dabei simuliert eine Stahlkugel die auf den Helm auftreffende Last – beispielsweise eine von einem Baugerüst herabstürzende Eisenstange – die den zu prüfenden Helm zentral auf der Krone trifft. Was aber, wenn der Bauarbeiter sich gerade nach einem Werkzeug bückt oder die Eisenstange nicht herabfällt, sondern an einem Kranhaken pendelt? Der Kopf wird dann seitlich bzw. hinten getroffen und die Schutzwirkung des Helms wäre damit in Frage gestellt. Das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz – BIA – hat aus diesem Grund die Schutzwirkung von Industrieschutzhelmen insbesondere bei seitlicher Beaufschlagung untersucht.
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