Auskunft und Beratung für Rehabilitation trägerübergreifend anzubieten, soll den Bürgern in Deutschland und der Schlagkraft der deutschen Sozialversicherung dienen. In den bisherigen Entwürfen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) zum Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) wird der Begriff „gemeinsame Beratungs- und Servicestellen“ verwendet. Die Sozialleistungsträger haben mit ihrem Entwurf ihrer Gesamtvereinbarung den Begriff „vernetzte Servicestellen“ geprägt. Über Hintergründe und Probleme dieses Vorhabens sowie dessen Auswirkungen auf die gesetzliche Unfallversicherung soll dieser Beitrag informieren.
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