„Blaue“ Briefe verheißen selten etwas Gutes. Auch die Bundesregierung hat im Juni 2021 von der Brüsseler EU-Kommission einen solchen Warnhinweis erhalten wegen unvollkommener Umsetzung der Richtlinie 92/57/EWG vom Juni 1992 durch die deutsche Baustellenverordnung vom Juni 1998. Die zum 1. April 2023 in Kraft gesetzte 1. Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I. Nr. 1 vom 4. Januar 2023) soll die Kritik der EU–Kommission aufgreifen und Sanktionen durch die Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens abwenden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-06-03 |
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