Ein Unfall oder eine Krankheitserscheinung führen regelmäßig zu mehrfachen Gesundheitsschäden, für die auch häufig mehrere Fachgebiete zuständig sind. Diese besonderen Begutachtungsfälle sind vor allem in der Sozialversicherung nach den allgemeinen rechtlichen Regelungen und der grundsätzlichen gutachtlichen Arbeitsmethodik zu behandeln: Das ist in der Verwaltungspraxis mit nicht geringen Schwierigkeiten verbunden und kann sich auch nachteilig für den Versicherten auswirken. Der Beitrag soll systematisch die typischen Probleme markieren und praktische Lösungen aufzeigen. In diesem Zusammenhang wird ein zuweilen angesprochener „Königsweg“: „interdisziplinäre Begutachtung“ mit Erstattung eines „Gemeinschaftsgutachtens“ in rechtlicher und praktischer Hinsicht untersucht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-28 |
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