Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 8 SGB VII besteht nicht nur am Arbeitsplatz sondern auch auf Betriebswegen und auf den Wegen von und zur Arbeitsstelle. Dies setzt allerdings voraus, dass diese Wege in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Fehlt es an diesem Bezug, liegen also andere Motive für das Handeln einer versicherten Person vor, entfällt der Versicherungsschutz. Es ist allerdings nicht immer einfach, den fehlenden Betriebsbezug nachzuweisen. Ein aktuelles Beispiel dafür bietet das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg (LSG) vom 4.5.2022 – L 2 U 32/21 –, in dem es um folgenden Sachverhalt ging:
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Betriebliche Prävention" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Betriebliche Prävention" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.