Über die konkreten Inhalte der vom Arbeitgeber geforderten Arbeitsschutzmaßnahmen sagen die Vorschriften des neuen Arbeitsschutzgesetzes wenig aus. Und auch die Präventionspflichten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind entweder sehr allgemein gehalten oder hochspezifisch. Der Unternehmer benötigt daher sachkundige Beratung. Innerhalb des Betriebes gibt es hierfür die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte. Daneben gehört diese Beratungsaufgabe aber auch zum Leistungsspektrum der Gewerbeaufsicht und der Unfallversicherungsträger. Hierfür ist eine geordnete Zusammenarbeit und Arbeitsteilung dieser überbetrieblichen Stellen unter Einschluß der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich.
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