Berufsgenossenschaftliches Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin – Institut der Ruhr-Universität Bochum (BGFA) – der Name vermittelt bereits einen Eindruck von Vielschichtigkeit, sowohl hinsichtlich der organisatorischen Einbindung als auch bezüglich der Aufgabenstellung. Das im Jahr 1989 aus dem ehemaligen
Silikoseforschungsinstitut (SFI) hervorgegangene Institut ist die Einrichtung der gewerblichen Berufsgenossenschaften für Forschungsaspekte mit arbeitsmedizinischem Bezug. Die Unfallversicherungsträger
dokumentieren damit, welchen hohen Stellenwert arbeitsmedizinische Forschung für sie hat. Und das nicht erst, seitdem das Sozialgesetzbuch VII ihnen die wissenschaftliche Erforschung der Ursachen von Berufskrankheiten
und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Entwicklung von Verfahren zu deren Prophylaxe und Therapie gesetzlich auferlegt. Die Berufsgenossenschaften in der Erfüllung dieser Aufgaben zu unterstützen – das ist die zentrale Funktion des BGFA.
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