Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) verfolgt nur noch die Ziele einer Organisationsreform. Hierzu zählt der Gesetzgeber vor allem die Anpassung der Organisation an veränderte Wirtschaftsstrukturen, die Lösung der Altlastenproblematik und die Modernisierung der Verwaltungsstrukturen. Darüber hinaus sind auch die Umsetzung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, die Übertragung der Entgeltprüfung auf die gesetzliche Rentenversicherung sowie eine Reform des Vermögensrechts zu nennen.
Ursprünglich war auch eine Reform wichtiger Teile des Leistungsrechts angestrebt. Schwerpunkte der Diskussion lagen insofern beim Berufskrankheitenrecht, der Teilhabe am Arbeitsleben sowie der Versichertenrente. Die 2007 vorgelegten Reformpläne zum Rentenrecht wurden kontrovers diskutiert. Ein Konsens wurde nicht erzielt. Die Bundesregierung hat daher Ende 2007 entschieden, die Leistungsreform aufzuschieben.
Der Bundesrat hat dies in seiner Stellungnahme zum Entwurf des UVMG moniert. Er kritisiert deutlich, dass insbesondere die Berufskrankheitenreform fürs Erste unterbleibt. Die Reformdiskussion geht also weiter und der Reformdruck zu einzelnen Fragen des Berufskrankheitenrechts ist eher noch gestiegen. Der nächste Anlauf zu einer Leistungsreform in der gesetzlichen Unfallversicherung wird daher kommen. Er sollte von längerer Hand vorbereitet und umfassender – insbesondere mit der Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung – abgestimmt werden, damit er bessere Chancen auf eine breite Akzeptanz hat. Diese Zeitschrift bietet ein Forum, die Diskussion zur Leistungsreform fortzuführen. Mit dem vorliegenden Beitrag werden Reformfragen zu Berufskrankheiten erörtert. Der Beitrag basiert auf Vorträgen des Autors auf der A + A 2007 und den Potsdamer BK-Tagen 2008.
Seiten 348 - 353
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