Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist im betrieblichen Kontext allgemein bekannt als Schutzvorschrift für schwangere Frauen. Der sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich allerdings auch auf Stillende. Dies ist kein Phänomen der jetzigen Zeit. Der Schutz stillender Frauen ist schon sehr lange im Mutterschutz verankert. Andere Lebenseinstellungen und auch gesellschaftliche Veränderungen führen neuerdings vermehrt dazu, dass Frauen nach den Mutterschutzfristen wieder ihre Beschäftigung aufnehmen. Dies wirft teilweise dann die Fragestellung auf, inwieweit der Arbeitgeber stillbezogene Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen hat. Dieser Beitrag befasst sich mit den mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverboten für Stillende.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2025.07.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-07-09 |
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