Aller guten Dinge sind drei: Nachdem das Bundesarbeitsministerium (BMAS) zum Jahresende 2023 bereits den Arbeitsschutzbericht für das Jahr 2022 vorgelegt hatte und kurz darauf der Zwischenbericht über die von den Ländern bisher erreichten Mindestbesichtigungsquoten bei den ab 2026 vorgegebenen Arbeitsschutzkontrollen folgte, liegt seit dem 19. Februar 2024, also mit dem Beginn der eigentlich fleischlosen Fastenzeit, der Abschlussbericht betreffend die „Evaluation nach § 8 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)“ vor. Neben umfänglichen Beschreibungen zur verbesserten arbeitsrechtlichen Lage, speziell von Leiharbeitnehmern in der Fleischindustrie, enthält der 177-seitige Bericht auch valide Aussagen zum gewachsenen betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zwischen Bolzenschuss, Kreissäge und Tiefkühlkammer.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-02 |
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