Nach der Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Jahr 2004 mussten auch die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), welche die Arbeitsstättenverordnung konkretisieren, neu angepasst werden. Die neuen ASR sollten dann sukzessive die in die Jahre gekommenen alten Arbeitsstättenrichtlinien ersetzen.
Im Januar 2012, mit Inkrafttreten der ASR A3.6 (Lüftung), hielt ein neuer Parameter zur Beurteilung der Raumluftqualität Einzug in das technische Regelwerk für Arbeitsstätten. Neben den vorgegebenen Mindestmaßen für Öffnungsflächen zur Sicherung des Mindestluftwechsels, welche in Abhängigkeit der Grundfläche sowie der Höhe eines Raumes ermittelt werden müssen, ist jetzt auch der CO2-Gehalt für die Beurteilung der Raumluftqualität heranzuziehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-07 |
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