Die Unfallversicherungsträger haben bisher die erforderlichen Betriebsprüfungen bei den Arbeitgebern durchgeführt. Gleichzeitig haben aber die Rentenversicherungsträger die Arbeitgeber bezüglich der Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages geprüft. Durch die Übertragung der Betriebsprüfung der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Rentenversicherungsträger seit Beginn des Jahres 2010 ist hier das Verfahren insgesamt vereinfacht worden.
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