Im 13. Jahr der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) tritt ihre erste Novelle in Kraft – am 1. Juni und ohne Übergangsfrist. Es ist die erste komplette Überarbeitung seit der Veröffentlichung. Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Länder und Prüforganisationen stehen ihr teils noch kritisch gegenüber. Vielen hätte eine gezielte Änderungsverordnung ausgereicht. Was bringt die Novelle für die Praktiker? Die BetrSichV gilt vielfach als so etwas wie das „Grundgesetz des technischen Arbeitsschutzes“. Zwar erforderte die bisherige BetrSichV strukturelle und konzeptionelle Änderungen: Sie war mit anderen Verordnungen und aktualisierten europäischen Richtlinien abzugleichen und fallweise nachzubessern. Doch benötigte es dafür eine Novelle, die einer Grundgesetzänderung gleich kommt?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.06.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-08 |
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