30.000 bis 40.000 Menschen starben in Deutschland bisher infolge ihrer Asbestexposition an anerkannten Berufskrankheiten. 190.000 könnten nach berufsgenossenschaftlicher Schätzung aufgrund der etwa zwei Millionen früher asbestgefährdet Beschäftigten erkranken.
Doch nur wenige werden als Berufskranke anerkannt – so z. B. derzeit nur jeder Fünfte aller als asbestbedingt angezeigten Lungenkrebsfälle. Noch weniger werden entschädigt. Daher kann real von einer mehr als doppelt so hohen asbestbedingten Sterberate ausgegangen werden. Medizinische Beweisanforderungen der Unfallversicherungsträger für eine Anerkennung als Berufskranker sind wissenschaftlich widerlegt. Beweise über Asbestexpositionen am Arbeitsplatz sind oft nicht mehr zu erbringen, wenn Jahrzehnte später der asbestbedingte Tumor ausbricht.
Viele Asbestopfer müssen in langwierigen zermürbenden Sozialgerichtsverfahren als Schwerstkranke den Tod vor Augen für ihre Rechte streiten. Die Forderung nach einer Beweislastumkehr bzw. Beweiserleichterungen in Berufskrankheitenverfahren wird vor diesem Hintergrund zunehmend breiter gesellschaftspolitisch diskutiert und unterstützt: Eine von den Bremer Grünen/Bündnis 90 gestartete Initiative ist zunächst an den Mehrheitsverhältnissen im Bund gescheitert. Die IG Metall hat seit 2011 einen entsprechenden Beschluss für eine Beweislastumkehr, zumindest Beweiserleichterungen gefasst. Inzwischen wird die Diskussion auch innerhalb SPD/ AfA (Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmer in der SPD) geführt. Der Bundesverband der Asbestose-Selbsthilfegruppen ist empört über die Haltung der Bundesregierung, wie sie sich in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag „Zur Lage der Asbesterkrankten in Deutschland (Drs. 17/4465) widerspiegelt“.
Der Anfrage liegt eine massive Kritik an der restriktiven und unwissenschaftlichen berufsgenossenschaftlichen Praxis gegenüber den Asbestopfern zugrunde. Es ist daher völlig unverständlich und inakzeptabel, dass die Bundesregierung das Verhalten der Versicherung mit dem eigenen Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) rechtfertigt. Sie kommt ihrer Aufsichtspflicht gegenüber diesem eingetragenen Verein damit nicht nach. Dies wird als ein Schlag ins Gesicht der vielen zehntausend Asbestopfer gesehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-05 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: