Im August 2007 wurde das dritte „Monopolurteil“ des Bundessozialgerichts den Parteien zugestellt. Das BSG bestätigt seine Rechtsprechung aus dem ersten und zweiten Monopolurteil vom 11.11.2003 und 27.03.2006 und weist die Revision eines Bauunternehmers in einem Streitverfahren zum BG-Beitrag zurück.
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