Die Bildschirmarbeitsverordnung vom 4. Dezember 1996 fordert vom Arbeitgeber eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Dabei soll er die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen ermitteln und beurteilen. Bei allen diesen Gefährdungs- und Belastungsfaktoren spielt auch die Beleuchtung der Arbeitsplätze eine große Rolle. Dabei ist in der Praxis die Art der Beleuchtung durchaus vielfältig, läßt sich aber grundsätzlich auf zwei Quellen zurückführen: die Fenster (und andere natürliche Lichtöffnungen wie z. B. Oberlichter) und die Leuchten. Beide Beleuchtungsquellen müssen immer in die Arbeitsschutzmaßnahmen einbezogen und als Gesamtheit betrachtet werden. Ein Blick auf die Vorschriftenlage erleichtert die Beurteilung der Situation.
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