Das Verwaltungsgericht Berlin hielt eine Anordnung der Aufsichtsbehörde zur Nachrüstung einer Brandmeldeanlage für verhältnismäßig – trotz des Kostenrisikos bei Fehlalarmen, das die Betreiberin zu tragen hat: „Der Stand der Sicherheitstechnik im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes im maßgeblichen Zeitpunkt des Jahres 2015 ist im Land Berlin eine automatische Brandmeldeanlage mit direkter und unmittelbarer Aufschaltung auf die Berliner Feuerwehr.“ Zur Begründung stützt sich das Gericht auf Immissionsschutzrecht, auf TRGS und auf ASR.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-10 |
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