„Gut Ding will Weile haben“, weiß der Volksmund und tröstet sich so über zeitlichen Verzug bei Vorgängen und Maßnahmen, die eigentlich schon längst „in trockenen Tüchern“ hätten sein können. Um ein solches Projekt handelt es sich unstreitig bei der vom Kabinett Mitte Februar 2026 beschlossenen Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), das bereits zum Ende der „Ampel“ im November 2024 nahe der Ziellinie war, dann aber durch die parlamentarische Diskontinuität nicht mehr weiterverfolgt werden konnte, sondern, wenngleich mit weitgehend identischen Inhalten, im Herbst der Reformen wieder bei „Null“ begonnen werden musste.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-18 |
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