75 Jahre Grundgesetz mit der Gründung der Bundesrepublik am 23. Mai 1949 und 35 Jahre seit dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 sind denkwürdige Daten unserer jüngeren Geschichte. Nicht minder wichtig ist aus Sicht der Sozialrechtler die vor nunmehr 70 Jahren vollzogene erstmalige Errichtung einer eigenständigen Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland. Mit der Eröffnung des Bundessozialgerichts (BSG) am 11. September 1954 und der ersten öffentlichen Sitzung am 23. März 1955 wurde dem Sozialstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 1 GG ein wichtiges Element hinzugefügt. Die Rechtsprechung des 2. Senats zum Recht der gesetzlichen Unfallversicherung hat daran, bis in die Gegenwart hinein, einen großen Anteil.
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