Nach dem Fall der Mauer wurden die unterschiedlichsten Denkmodelle und Lösungsvorschläge über das soziale Sicherungssystem in dem Gebiet der ehemaligen DDR erörtert und gemacht. Aus Sicht der Unfallversicherungsträger stand im Vordergrund ihrer Überlegungen und Tätigkeiten zunächst das Etablieren der gesetzlichen Unfallversicherung als eines eigenständigen Zweigs der Sozialversicherung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Daneben galt es, das System der fachlich gegliederten Unfallversicherung durchzusetzen. Durch die hiermit verbundene Orientierung an den einzelnen Gewerbezweigen gelang das in vergleichsweise sehr kurzer Zeit bei voller Akzeptanz aus Sicht der sich privatrechtlich orientierenden Wirtschaft. Stichworte wie Selbstverwaltung, dezentrale Organisation, fachliche Gliederung und hiermit verbundene kurze Entscheidungswege und Effizienz hatten einen sehr hohen positiven Anreiz. Wegen dieser kurzen Entscheidungswege und hiermit verbundenen hohen Effizienz konnten die einzelnen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen ihrer fachlichen Gliederung sich sehr schnell organisatorisch etablieren und auch im Bewusstsein der zu betreuenden Versicherten und Unternehmen Fuß fassen. Unterstützend für das System der fachlich gegliederten selbständigen Unfallversicherungsträger galt es anschließend, neben dem ohnehin bundesweit tätigen Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften die nötigen trägerübergreifenden regionalen Einrichtungen aufzubauen, die vor allem die sachgerechte Organisation der medizinischen und beruflichen Rehabilitation sicherzustellen haben.
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