Am 1. Juni 2015 hat die EU-CLP-Verordnung endgültig und vollständig das bisherige EG-Recht zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung ersetzt. Zu diesem Zeitpunkt sollte eigentlich auch die Gefahrstoffverordnung, die sich noch auf die früheren Begriffe aus den alten EG-Richtlinien bezieht, an die CLP-Verordnung angepasst werden. Aber auch eine Reihe weiterer Vorschriften aus dem Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes hätten eigentlich bis zu diesem Termin an den aktuellen Rechtsstand in der EU angepasst werden müssen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-09 |
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