Am 1. Juni 2015 hat die EU-CLP-Verordnung endgültig und vollständig das bisherige EG-Recht zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung ersetzt. Zu diesem Zeitpunkt sollte eigentlich auch die Gefahrstoffverordnung, die sich noch auf die früheren Begriffe aus den alten EG-Richtlinien bezieht, an die CLP-Verordnung angepasst werden. Aber auch eine Reihe weiterer Vorschriften aus dem Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes hätten eigentlich bis zu diesem Termin an den aktuellen Rechtsstand in der EU angepasst werden müssen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-09 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.