Die Qualität der berufsgenossenschaftlichen Verwaltungsentscheidungen lässt sich anhand zahlreicher Kriterien messen. Neben eher „weichen“ Parametern wie Verfahrensausgestaltung und -dauer, versichertenfreundlicher Ansprache oder umfassender Auskunft und Beratung ist dabei vor allem die Beachtung des geltenden Rechts von Bedeutung. Der Rechtsschutz gegen hoheitliche Entscheidungen der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt auf zwei Ebenen. Obligatorisch vorgeschaltet ist das Widerspruchsverfahren, das die Verwaltung verpflichtet, eine getroffene Entscheidung im Lichte der Gegenausführungen der/des Betroffenen in einem strukturierten Verfahren zu überprüfen. Erst wenn die Rechtmäßigkeit der hoheitlichen Entscheidung auch nach dem Abschluss des Widerspruchsverfahrens weiterhin in Frage gestellt wird, eröffnet das Sozialgerichtsgesetz eine Überprüfung durch die Rechtsprechung als hierzu allein berufener „dritter Gewalt“.
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