Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 8 SGB VII erfasst grundsätzlich nur betriebliche Tätigkeiten sowie die damit in Verbindung stehenden Wege, nicht aber eigenwirtschaftliches Handeln. Wie das Bayerische Landessozialgericht (LSG) gerade mit seinem Urteil vom 10.2.2021 – L 3 U 54/20 – festgestellt hat, sind von diesem Grundsatz bei Wegeunfällen aber auch Ausnahmen möglich, beispielsweise wenn es auf dem Weg zur Arbeit zu einer lediglich sehr kurzen, geringfügigen Unterbrechung gekommen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-01 |
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