Der Klger ist Mitte 50 und seit 18 Jahren als Kraftfahrer mit Monteurttigkeit ttig in einem Unternehmen, das Baumaschinen vertreibt und vermietet. Er wurde im Juni 2014 arbeitsunfhig: er leide bei der Arbeit zunehmend unter belkeit, Schwindel und sogar Bewusstlosigkeit bis zum krperlichen Zusammenbruch. Der Arbeitgeber kndigte das Arbeitsverhltnis am 15. April 2015 ordentlich zum 31. Mai 2015. Der Klger schlug die Beendigung des Arbeitsvertrages unter Einhaltung der Kndigungsfrist (zum 31. Oktober 2015) gegen Abfindung in Anlehnung an 10 KSchG (mithin brutto 22.154,) vor. Der Arbeitgeber erklrte daraufhin die Kndigung fr gegenstandslos und fr zurckgenommen und forderte den Klger auf, seine Arbeitsttigkeit ber den 31.05.2015 hinaus fortzufhren.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.10.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-10-09 |
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