Am 29.05.2017 wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung fanden langwierige Reformbemühungen ein Ende. Das alte Mutterschutzgesetz von 1952 wurde der heutigen Arbeitswelt nicht mehr gerecht. Ein wesentlicher Aspekt ist heute, der Mutter während der Schwangerschaft, in der unmittelbaren Zeit danach und während der Stillzeit die Möglichkeit zu geben, ihre Beschäftigung fortzusetzen. In der mehrteiligen Serie „Das neue Mutterschutzgesetz 2018“ werden die wesentlichen Schutzvorschriften beschrieben, welche ab dem 01.01.2018 gelten. In Teil 4 werden das Verbot der Mehrarbeit und das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit thematisiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.12.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-05 |
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