Das Sicherheitsdatenblatt ist heute der zentrale Informationsträger für alle Tätigkeiten im Verlauf der Wertschöpfungskette von Chemikalien. Eingeführt wurde dieses Informationsmedium im Zuge der umfassenden Novellierung der Gefahrstoffverordnung im Jahr 1993. Mit dem neuen Informationsträger wurde erstmals eine gezielte Gefahrstoffkommunikation zwischen dem Hersteller und dem gewerblichen Verwender von Chemikalien eröffnet. War zuvor der Inverkehrbringer von gefährlichen Stoffen und Gemischen lediglich verpflichtet, über die gefährlichen Eigenschaften der von ihm vertriebenen Chemikalien mittels der Kennzeichnung auf der Verpackung zu informieren, hatte er nun eine umfangreiche Datensammlung in einem standardisierten Format mit den wichtigsten Informationen über die betreffenden Stoffe und Gemische unaufgefordert gemeinsam mit der Lieferung der Substanzen bereitzustellen. Das Sicherheitsdatenblatt erlangte damit eine besondere Bedeutung für das betriebliche Gefahrstoffmanagement: Anhand der Daten des Sicherheitsdatenblattes ist es einem Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen möglich, die relevanten Eigenschaften der verwendeten Stoffe und Gemische zu ermitteln, auch wenn die betrieblichen Abläufe eine große Anzahl unterschiedlicher Substanzen erfordern. Zudem erhält er gezielte Hinweise zur Auswahl der geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, zur Bestimmung der Exposition an den Arbeitsplätzen und zur Wirksamkeitsüberprüfung der durchgeführten Schutzmaßnahmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-08 |
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