Am 1. Juni 2007 wurde die REACH-Verordnung verbindliche Rechtsgrundlage für das Inverkehrbringen von Chemikalien in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Seit diesem Zeitpunkt werden die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt nicht mehr durch die Gefahrstoffverordnung, sondern durch die REACH-Verordnung festgelegt. Die REACH-Verordnung integrierte das Sicherheitsdatenblatt in den Informationsaustausch zwischen Hersteller, Importeur, Händler und nachgeschaltetem Anwender. Da die sicherheitsbezogene Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren in der Wertschöpfungskette von Chemikalien ein zentrales Anliegen der REACH-Verordnung ist, kommt dem Sicherheitsdatenblatt als Informationsträger über die Eigenschaften von chemischen Substanzen und deren sicherer Verwendung eine besondere Bedeutung zu.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-27 |
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