Im Oktober 2008 ist das am 26. Juni vom Deutschen Bundestag beschlossene Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) in Kraft getreten. Es beinhaltet Regelungen zur Organisation und Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung, zum Vermögensrecht, zur Prävention und es stellt den Solidarausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften zur gemeinsamen Tragung alter Lasten auf eine neue Grundlage.
Das UVMG stellt einen wichtigen Schritt zu der von der Großen Koalition angestrebten Erneuerung der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Die ursprünglich ebenfalls geplante Reform des Leistungsrechts wurde vom Gesetzgeber zurückgestellt.
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