Ein Beschäftigter hatte die Aufgabe, mittels einer pneumatischen Presse Gewindebolzen in flache Bleche einzupressen. Am 20.09.2011 „löste er aus Versehen einen Pressvorgang aus, obwohl sich sein linker Daumen noch im Bereich des Presswerkzeuges befand“. Am 11.11.2008 hatte sich beim Betreiber ein Unfall an einer nicht gesicherten Exzenterpresse ereignet. Die Berufsgenossenschaft hatte „im Beisein des Produktionsleiters“ den Unfall untersucht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.03.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-01 |
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