Das Amtsgericht Obernburg setzte in einem Strafbefehl gegen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) wegen fahrlässiger Tötung gemäß § 229 StGB eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen fest, deren Höhe einkommensanhängig € 70,– betrug.
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