„Ein Unternehmen montierte das Steigförderband einer Abfallentsorgungsanlage so nah an der Wand, dass der Kettenschutz zwischen dem Motor, welcher das Förderband betrieb und das Ritzel, welches für die Kraftübertragung auf das Förderband verantwortlich war, bewusst weggelassen wurde.“ Da die Maschine „jedoch nicht erwartungsgemäß arbeitete“ und „immer wieder Abfälle herunterfielen oder sich stauten“, setzte das Unternehmen Leiharbeiter ein, die „im Drei-Schicht-Betrieb die herunterfallenden Kartonabfälle manuell auf das Steigförderband beförderten“.
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