Das Amtsgericht (AG) Wolfratshausen hatte am 11. August 2014 über folgenden Fall zu entscheiden:
Sachverhalt
Am 10. August 2013 waren am Bahnhof Kochel in Oberbayernzwei verschiedene Unternehmen tätig:
– das Unternehmen des angeklagten Baggerfahrers B war mit Grabungsarbeiten beauftragt und
– das Unternehmen des verunglückten V war beauftragt, Bohrungen am Bahngleis durchzuführen.
Gegen 14 Uhr kam es zum Unfall.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.09.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-02 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.