Nachdem der Betreiber einer Veranstaltungsagentur zu drei Jahren Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) verurteilt wurde, teilte die Staatsanwaltschaft Traunstein in einer Pressemitteilung zum „Großbrand am 23. Mai 2015 in Schneizlreuth“ mit, es hätten sich in diesem Strafprozess „Hinweise auf Straftaten eines früheren Bürgermeisters der Gemeinde Schneizlreuth ergeben“. Das Amtsgericht Laufen verurteilte den bis 2014 amtierenden Bürgermeister dann am 14. Juni 2017 „wegen sechs Fällen der fahrlässigen Tötung und 18 Fällen der fahrlässigen Körperverletzung im Strafbefehlswege zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Als Bewährungsauflage wurde ihm auferlegt einen vierstelligen Geldbetrag an die Staatskasse zu bezahlen.“
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-05 |
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