Die grundsätzlichen Gesundheitsgefährdungen durch „Nachtarbeit“ sind arbeitsmedizinisch seit langer Zeit anerkannt (vgl. Aligbe, BePr 03/2013, S. 156–160). Ein generelles Verbot der Nachtarbeit besteht allerdings auch im Arbeitsschutzrecht nicht. Das Arbeitsschutzrecht beschränkt sich im Wesentlichen darauf, hier entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen und bestimmten Personengruppen einen gesonderten Schutz zukommen zu lassen. Hier lohnt sich dann eine Betrachtung der Regelungen, da sich der Betriff der „Nachtzeit“ im Arbeitsschutzrecht nicht einheitlich ausgestaltet. Nachfolgender Beitrag beschreibt den Begriff der „Nachtzeit“ unter Bezugnahme auf die jeweiligen spezialgesetzlichen Grundlagen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-01 |
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