Ein Maler (M) erhielt bei Arbeiten im Umspannwerk des Betreibers (B) einen Stromschlag, verletzte sich schwer und ist seitdem berufsunfähig. Die genaue Ursache ist unklar. M benutzte eine Stehleiter mit drei Sprossen. Das OLG Köln vermutet, dass er „auf der wenig Standsicherheit bietenden Leiter das Gleichgewicht verloren und unwillkürlich nach einem Schaltschrank gegriffen hat, um Halt zu suchen“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.07.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-07-14 |
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