Warum Gerichte sowohl dem Auftraggeber als auch dem beauftragten Bauunternehmen wegen unklarer Pflichtenübertragung und fehlender innerbetrieblicher Sicherheitsanweisungen „gravierendes Organisationsverschulden“ – und dem Geschäftsführer und weisungsbefugten Dachdecker auch ohne schriftliche Delegation grobe fahrlässige Pflichtverletzungen vorwerfen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.12.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-12-05 |
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