Nach einem Sturz auf einer Baustelle hatten das OLG Celle und der BGH Gelegenheit, sich zum Hintergrund der Haftungsbeschränkung und zur Reichweite der Regressansprüche der BG bei Haftungsprivilegierung gemäß SGB VII sowie zur Reichweite der Sorgfaltspflichten zur Absturzsicherung gemäß DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ zu äußern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-01 |
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