Das LSG Baden-Württemberg hat sich in seinem Urteil vom 11.3.2015 – L 3 U 2932/13 – mit folgendem Sachverhalt befasst: Ein Mann, der spätere Kläger, besuchte am 8.11.2008 mit seiner Freundin eine Gaststätte, in der zwei ihm bekannte Kellnerinnen, ehemalige Kolleginnen seiner Begleiterin, tätig waren. Als es zu einem Streit zwischen drei stark angetrunkenen Gästen kam, versuchte der Kläger zu schlichten, die drei Streitenden wurden aus dem Lokal verwiesen. Zwei der drei Ausgewiesenen kehrten jedoch kurz darauf wieder zurück und wurden erneut aus dem Lokal geschickt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.01.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-05 |
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