Das LSG Baden-Württemberg hat sich in seinem Urteil vom 11.3.2015 – L 3 U 2932/13 – mit folgendem Sachverhalt befasst: Ein Mann, der spätere Kläger, besuchte am 8.11.2008 mit seiner Freundin eine Gaststätte, in der zwei ihm bekannte Kellnerinnen, ehemalige Kolleginnen seiner Begleiterin, tätig waren. Als es zu einem Streit zwischen drei stark angetrunkenen Gästen kam, versuchte der Kläger zu schlichten, die drei Streitenden wurden aus dem Lokal verwiesen. Zwei der drei Ausgewiesenen kehrten jedoch kurz darauf wieder zurück und wurden erneut aus dem Lokal geschickt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.01.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-05 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.