Das Amtsgericht Dillingen a. d. Donau verurteilte einen seit 45 Jahren in einem Bauunternehmen angestellten Maurer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen.
Der Maurer war eigentlich auf einer anderen Baustelle eingesetzt, führte auf der Unglücksbaustelle „jedoch Kontrollvisiten“ durch. Er wurde von einem Mitarbeiter gebeten, mit einem Kran Paletten mit schwerem Baumaterial auf ein Gerüst zu transportieren. Der andere Mitarbeiter entfernte hierzu zwei Gerüststangen, um es nicht das Treppenhaus hinauftragen zu müssen – denn es war mit 36 Grad sehr heiß. Die erste Palette setzte der Maurer ordnungsgemäß ab. Beim Transport der zweiten Palette stürzte ein Arbeiter vom Gerüst und verstarb.
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