Vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung werden nach §§ 1 bis 13 SGB VII alle Unfälle erfasst, die sich mit dem Arbeitsleben oder mit bestimmten Tätigkeiten für das Allgemeinwohl befassen, nicht aber Verletzungen durch eigenwirtschaftliches/ privatnütziges Handeln. Die Abgrenzung der Bereiche „betrieblich“ oder „privat“ ist nicht immer einfach, wie gerade wieder ein Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (LSG) vom 24.9.2020 – L 6 U 14/20 – belegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.11.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.