Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII erfasst die gesetzliche Unfallversicherung nur Unfälle aus dem betrieblichen Bereich und nicht solche mit ausschließlich privater Handlungstendenz. Wie zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen belegen, ist die Abgrenzung von „betrieblich” und „privat” nicht immer einfach.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-05 |
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