Im Juli 2012 sind zwei Gesetze zum Transplantationsrecht erlassen worden: Mit dem Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz vom 12.7.2012 (BGBl. I S. 1504), in Kraft ab 1.11.2012, ist zur Förderung der Organspendebereitschaft an die Stelle der bisher notwendigen ausdrücklichen Zustimmung zur Organentnahme die Entscheidungslösung getreten, bei der jede krankenversicherte Person ab Vollendung des 16. Lebensjahres wiederholt angeschrieben und zu einer freiwilligen Entscheidung zur Organ- und Gewebespende aufgefordert wird.
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